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   BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06   

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https://dejure.org/2006,45043
BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06 (https://dejure.org/2006,45043)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06 (https://dejure.org/2006,45043)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 2006 - 2 BvR 1660/06 (https://dejure.org/2006,45043)
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  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung - BVerfG billigt Durchsuchungsbeschluss

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06
    1; Ein Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts ist nur geboten, wenn die Auslegung und Anwendung der einfach-rechtlichen Bestimmungen über die prozessualen Voraussetzungen des Verdachts (§§ 152 Abs. 2, 160 Abs. 1 StPO) als Anlass für die strafprozessuale Zwangsmaßnahme und die strafrechtliche Bewertung der Verdachtsgründe objektiv willkürlich sind oder Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung der Grundrechte des Beschwerdeführers beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1 und 2 iVm GG Art 19 Abs 4 durch eine den

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06
    Die Angaben zum Tatvorwurf erschöpfen sich nicht in der bloßen Verdachtsannahme einer nicht konkretisierten Steuerhinterziehung (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2005 - 2 BvR 804/05 -, juris, und vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 f.).
  • BVerfG, 24.03.2003 - 2 BvR 180/03

    Zu den Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss und die

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06
    Die Verdachtsgründe müssen in dem Durchsuchungsbeschluss jedenfalls dann nicht zwingend mitgeteilt werden, wenn dies - wie hier - zur Begrenzung der richterlichen Durchsuchungsgestattung nicht erforderlich ist (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03 - NStZ 2004, S. 160).
  • BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Anforderung an Durchsuchungsbeschlüsse

    Auszug aus BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06
    Die Angaben zum Tatvorwurf erschöpfen sich nicht in der bloßen Verdachtsannahme einer nicht konkretisierten Steuerhinterziehung (vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Juli 2005 - 2 BvR 804/05 -, juris, und vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 f.).
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